Pröpper Kanaltechnik

 
Hausanschlusssanierung

Wieso und wann muss ich meinen Haus­an­schluss sanieren?

Sind bei der Hausanschlussüberprüfung (§61a LWG) Schäden oder Undichtigkeiten festgestellt worden, müssen diese saniert werden.
Eine Sanierung mittels Kurz- bzw. Longliner (Inliner) stellt für den Hauseigentümer/in eine günstige Alternative zur Sanierung in offener Bauweise (Öffnung der Bodenplatte und Neuverlegung der Rohrleitung) da.
 
Durch die Sanierung mittels Longliner (anzuwenden bei Schäden z.B. Rissbildung über längere Strecken) erreicht der Immobilienbesitzer eine Zeit-Kostenersparnis von ca. 40%.